Weiterbildung zur Fachkraft (m/w/d) der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation
Wenn Sie gern mit Menschen arbeiten und eine chancengleiche Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen inmitten unserer Gesellschaft engagiert unterstützen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Weiterbildung zur Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation mit anschließender Beschäftigung an der blista.
Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation unterrichten Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) und/oder Orientierung und Mobilität (O&M) individuell im Einzelunterricht.
Genauere Informationen zum Berufsbild und zur Weiterbildung finden Sie unter: www.blista.de/Reha-Fachkraft/Vollzeitausbildung
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Teilnahmevoraussetzungen:
- mindestens mittlerer Schulabschluss,
- eine mindestens 3-jährige oder gleichwertige Berufsausbildung in einem pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, sozialarbeiterischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Beruf,
- mindestens 18-monatige Berufserfahrung im pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen, medizinisch-therapeutischen oder pflegerischen Bereich oder eine sechsmonatige pädagogische oder rehabilitative Tätigkeit mit Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.
Ihre Aufgaben
- Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und sind hoch motiviert, im rehabilitativen Bereich Neues zu lernen und sich weiterzubilden,
- Sie verfügen über Berufserfahrung und erfüllen die oben genannten Teilnahmevoraussetzungen für unsere Weiterbildung,
- Sie engagieren sich sehr gern in der Arbeit mit Menschen
- und sehen die Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen als spannende und sinnstiftende Aufgabe im Rahmen Ihrer Arbeit an der blista.
Wir bieten
- einen Weiterbildungsplatz an unserer staalich anerkannten Fachschule für Fachkräfte der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation,
- die Weiterbildung beginnt am 01.11. 2026 und dauert 12 Monate,
- ein attraktives Finanzierungsmodell für die Weiterbildungskosten und den Lebensunterhalt während der Weiterbildung,
- nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (in Vollzeit oder Teilzeit) als Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation mit einer Bezahlung in der Entgeltgruppe 10 nach TVöD-VKA.